Leitfaden zum Erwerb der Fahrerlaubnis |
- Sie benötigen:
- einen Kurs Sofortmaßnahme am Unfallort, der Kurs wird von
den Hilfsorganisationen durchgeführt (z.B.: ASB, DRK,
MHD...),
- einen Sehtest,
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Maße 35x45 mm)
- nichtdeutsche Mitbürger benötigen eine Meldebestätigung von der Ausländermeldestelle,
- beim begleiteten Fahren ab 17, müssen der
Antrag zur Teilnahme am BF17 und die Anlage
zum Antrag (2 Blätter) ausgefüllt werden. Diese
Vordrucke bekommen Sie in der Fahrschule.
- Mit diesen Unterlagen und dem Personalausweis gehen Sie zu Ihrer zuständigen Führerscheinstelle (1. Wohnsitz). Dort müssen Sie den Antrag zur Fahrerlaubnis persönlich beantragen.
|
Ablauf in der Fahrschule |
- Nach der Anmeldung in der Fahrschule, kann mit
dem theoretischen Unterricht und den praktischen
Fahrstunden begonnen werden
- die theoretische Prüfung kann erst dann
abgelegt werden, wenn die gesetzlich
vorgeschriebene Stundenzahl nachgewiesen werden
kann und Ihr Prüfantrag bei der zuständigen
Prüfstelle vorliegt
- die bestandene Vorprüfung in unserer Fahrschule
dient
als Kontrolle Ihres aktuellen Wissenstandes
- nach der bestandenen Theorieprüfung und der erforderlichen Anzahl der Pflichtfahrten werden Sie zur praktischen Prüfung angemeldet.
|
Abschluss der Ausbildung (FahrschAusbO §6) |
- Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen.
|